Energieeffizient Sanieren – InvestitionsÂzuschuss Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum. Für private Eigentümer.
KfW: "Wir fördern die enerÂgetische Sanierung von WohnÂgebäuden, für die der BauÂantrag oder die BauÂanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine feste VorausÂsetzung für unsere Förderung ist die EinÂbindung eines Experten für Energieeffizienz.
Wir fördern Sie als Privatperson, wenn Sie:
- Eigentümer eines Ein- oder ZweiÂfamilienÂhauses mit maximal 2 WohnÂeinheiten oder einer Wohnung sind,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder ZweiÂfamilienÂhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
- eine WohnungsÂeigentümerÂgemeinschaft aus PrivatÂpersonen sind.
Je besser die künftige EnergieÂeffizienz Ihres WohnÂraums ist, desto höher ist auch der InvestitionsÂzuschuss, den Sie erhalten:
Maßnahme | Investitionszuschuss in % | geförderte Kosten je Wohneinheit |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % Ihrer förderÂfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % Ihrer förderÂfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % Ihrer förderÂfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % Ihrer förderÂfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % Ihrer förderÂfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % Ihrer förderÂfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
Einzelmaßnahmen | 20 % Ihrer förderÂfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro | maximal 10.000 Euro |
Bitte beachten Sie, dass wir ZuschussÂbeträge erst ab 300 Euro auszahlen.
Anpassung der Förderbedingungen ab 24.01.2020
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche KlimaÂziele auf den Weg gebracht. Daher sind zahlreiche Konditionen- und ProduktÂänderungen in Kraft getreten.
- Seit 24.01.2020: Die Investitionszuschüsse und die maximalen förderfähigen Kosten haben sich erhöht.
- Seit 01.01.2020: Die Förderung für einige Heizungsarten sowie das Heizungs- und Lüftungspaket ist entfallen."