Neue Fördersätze

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Vor allem für erdgekoppelte und gasbetriebene Wärmepumpen wurden die Förderbeträge massiv aufgestockt.

Ab dem 1. April gelten folgende neue Fördersätze:

 

 

Förderhöhe

Mindestförderbetrag

Sole-Wasser-WP (mit Erdsonde)

100 EUR / kW

4.500 EUR

Wasser-Wasser- und sonstige Sole-Wasser-WP

100 EUR / kW

4.000 EUR

Luft-Wasser-WP (leistungsgeregelt bzw. monovalent)

40 EUR / kW

1.500 EUR

Luft-Wasser-WP (sonstige)

40 EUR / kW

1.300 EUR

Gas-Wärmepumpen

100 EUR / kW

4.500 EUR

 Weitere Infos finden Sie <link waermepumpe verbraucherportal foerderung map antworten article>hier.

Diese Fördersätze gelten für Bestandsgebäude. Zusätzlich sind noch Boni sowie eine Innovationsförderung für besonders effiziente Anlagen möglich.

Massive Verbesserungen gibt es bei erdgekoppelten Anlagen und Gas-Wärmepumpen. Hier gab es bisher Pauschal 2.800 EUR für Anlagen bis 10 kW (+ 120 EUR/kW für jedes weitere kW bei Anlagen 11-20kW bzw. 100 EUR/kW bei Anlagen über 21 kW).

Luft-Wärmepumpen werden durch den Aufschlag für leistungsgeregelte bzw. monovalente Anlagen nur geringfügig besser gefördert.

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