Neue Fördersätze
Vor allem für erdgekoppelte und gasbetriebene Wärmepumpen wurden die Förderbeträge massiv aufgestockt.
Ab dem 1. April gelten folgende neue Fördersätze:
| Förderhöhe | Mindestförderbetrag |
Sole-Wasser-WP (mit Erdsonde) | 100 EUR / kW | 4.500 EUR |
Wasser-Wasser- und sonstige Sole-Wasser-WP | 100 EUR / kW | 4.000 EUR |
Luft-Wasser-WP (leistungsgeregelt bzw. monovalent) | 40 EUR / kW | 1.500 EUR |
Luft-Wasser-WP (sonstige) | 40 EUR / kW | 1.300 EUR |
Gas-Wärmepumpen | 100 EUR / kW | 4.500 EUR |
Weitere Infos finden Sie <link waermepumpe verbraucherportal foerderung map antworten article>hier.
Diese Fördersätze gelten für Bestandsgebäude. Zusätzlich sind noch Boni sowie eine Innovationsförderung für besonders effiziente Anlagen möglich.
Massive Verbesserungen gibt es bei erdgekoppelten Anlagen und Gas-Wärmepumpen. Hier gab es bisher Pauschal 2.800 EUR für Anlagen bis 10 kW (+ 120 EUR/kW für jedes weitere kW bei Anlagen 11-20kW bzw. 100 EUR/kW bei Anlagen über 21 kW).
Luft-Wärmepumpen werden durch den Aufschlag für leistungsgeregelte bzw. monovalente Anlagen nur geringfügig besser gefördert.